Stuttgart · Gastronomie
In Stuttgart sind Heizpilze auf öffentlichem Grund im Winter nicht erlaubt – in der Innenstadt ist der Betrieb nur saisonal (etwa April–Oktober) und auf die Abendstunden begrenzt. So heizt du rechtssicher und ganzjährig.
Für die Freischankfläche auf öffentlichem Straßenraum (Sondernutzung) gelten in Stuttgart zeitliche und saisonale Einschränkungen: Im Winterhalbjahr ist der Heizpilz tabu, in der City zusätzlich auf die Abendstunden begrenzt. Hintergrund sind Energie- und Klimaschutzaspekte.
Da die Beschränkung auf die CO₂-Emissionen von Gas zielt, sind elektrische Infrarot-Heizstrahler meist nicht betroffen – die ganzjährig nutzbare, planbare Lösung für Stuttgarter Gastronomen. Sofort warm, abgasfrei, leise, WiFi/Timer. Die Sondernutzung klärst du mit der Stadt.
EmpfohlenGanzjährig nutzbar, abgasfrei – ideal für große Freischankflächen.

Für mittlere Bereiche, einfach kombinierbar.

Für einzelne Tische und kleine Flächen.