München · Gastronomie
München erlaubt Gas-Heizpilze auf öffentlichem Grund nur während der Sommerzeit. Im Winterhalbjahr ist der Betrieb dort nicht gestattet. Was das für deinen Gastgarten bedeutet – und wie du ganzjährig rechtssicher heizt.
Für die Außenbestuhlung auf öffentlichem Grund (Sondernutzung) gilt in München eine saisonale Beschränkung: Heizpilze dürfen nur während der Sommerzeit betrieben werden. Begründet wird das mit Klima- und Energieaspekten. Gerade im Winter – wenn die Heizung am meisten gebraucht würde – ist der Gas-Heizpilz auf der Freischankfläche damit keine Option.
Da die Beschränkung auf die CO₂-Emissionen von Gas zielt, sind elektrische Infrarot-Heizstrahler meist nicht betroffen – und damit die ganzjährig nutzbare, planbare Lösung für die Münchner Gastronomie. Sofort warm, abgasfrei, leise, per WiFi/Timer steuerbar. Die Sondernutzung (Befestigung, Stromzuführung) klärst du mit der Stadt.
EmpfohlenGanzjährig nutzbar, abgasfrei – ideal für große Freischankflächen.

Für mittlere Bereiche, einfach kombinierbar.

Für einzelne Tische und kleine Flächen.