Berlin · Gastronomie
In Berlin entscheidet jeder der 12 Bezirke selbst. Für die Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland brauchst du eine Sondernutzungserlaubnis – viele Innenstadtbezirke lehnen gasbetriebene Heizpilze aus Klimaschutzgründen ab. Was erlaubt ist und welche Lösung fast immer funktioniert.
Wer als Gastronom Tische auf dem Gehweg bzw. öffentlichen Straßenland aufstellt, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis des jeweiligen Bezirksamts. Ob ein Heizpilz erlaubt wird, liegt im Ermessen des Bezirks – und die Bezirke handhaben das sehr unterschiedlich. Begründet werden Ablehnungen mit dem Klimaschutz: Ein Gas-Heizpilz stößt rund 3,5 kg CO₂ pro Stunde aus.
Schon vor Jahren haben mehrere Bezirke Heizpilze auf öffentlichem Straßenland verbannt; während der Corona-Zeit gab es teils befristete Ausnahmen. Die Lage ändert sich also – entscheidend ist immer die aktuelle Auskunft deines Bezirks.
Eine pauschale „Liste der verbietenden Bezirke" wäre unseriös, weil die Beschlüsse fortlaufend angepasst werden. Als Orientierung:
| Situation | Typische Handhabung |
|---|---|
| Innerstädtische Bezirke (z. B. Mitte) | Gas-Heizpilze auf Straßenland häufig untersagt |
| Einzelne Außenbezirke | teils auf Antrag / mit Auflagen möglich |
| Privatgrund (überall in Berlin) | Heizpilz i. d. R. erlaubt |
| Elektrische Infrarot-Strahler | meist erlaubt (CO₂-Argument greift nicht) |
Verbindlich ist die Auskunft des Ordnungs-/Tiefbauamts deines Bezirks. Die IHK Berlin informiert zum Sondernutzungsrecht.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat bestätigt, dass ein Bezirksamt eine Sondernutzungserlaubnis für einen Heizpilz aus Klimaschutzgründen ablehnen darf – es gibt also keinen einklagbaren Anspruch (OVG 1 B 65.10). Wer auf Nummer sicher gehen will, plant von vornherein eine zulässige Lösung ein.
Da sich die Berliner Beschränkungen gegen die CO₂-Emissionen von Gas richten, sind elektrische Infrarot-Heizstrahler in der Regel nicht betroffen. Sie wärmen sofort und gezielt, sind abgasfrei, leise und per WiFi/Timer steuerbar – ideal für die Außengastronomie, gerade zur WM-Saison. Die konkrete Sondernutzungserlaubnis (Standfläche, Befestigung, Stromzuführung) klärst du trotzdem mit dem Bezirk.
EmpfohlenStark & abgasfrei – meist auch auf öffentlichem Straßenland zulässig.

Flexibel für mittlere Vorgärten – mehrere Geräte kombinierbar.

Für einzelne Tische und schmale Gehweg-Flächen.
Quellen: Tagesspiegel – Manche Bezirke erlauben Heizpilze, andere nicht · Tagesspiegel – Sechs Bezirke verbannen Heizpilze (nicht auf Privatgrund) · IHK Berlin – Sondernutzungserlaubnis · OVG Berlin-Brandenburg, OVG 1 B 65.10.