Österreich · Gastronomie
In Wiener Schanigärten sind nur strombetriebene Heizstrahler erlaubt – Gas-Heizschwammerl sind untersagt. Wir erklären die Wiener Regelung, die Lage in anderen österreichischen Städten und welche Geräte du als Wirt rechtssicher einsetzen darfst – gerade rechtzeitig zur WM-Saison im Gastgarten.
Wien hat sich aus Klima- und Umweltgründen gegen den Betrieb von gasbetriebenen Heizgeräten in Schanigärten (der Wiener Begriff für die Außenbestuhlung der Gastronomie) entschieden. Für die Außengastronomie auf öffentlichem Grund bleiben ausschließlich elektrische Heizstrahler erlaubt. Damit ist der klassische Gas-„Heizschwammerl" für das Wiener Gastgewerbe keine Option mehr – wer den Gastgarten im Außenbereich beheizen will, braucht eine Strom-Lösung.
Das Verbot von Heizpilzen ist in Österreich Sache der jeweiligen Kommune – die Regelungen sind je Gemeinde unterschiedlich und teils noch strenger:
Einen Gesamtüberblick für Österreich und Deutschland gibt unser Ratgeber Heizpilz-Verbot in Deutschland & Österreich.
Da in Wien nur Strom zulässig ist, führt am elektrischen Infrarot-Heizstrahler kein Weg vorbei – und das ist kein Nachteil: Infrarot wärmt wie die Sonne direkt die Gäste, ohne die Luft aufzuheizen, ist sofort warm, geruchs- und abgasfrei und per WiFi/Timer steuerbar. Perfekt für den planbaren Gastgarten-Betrieb.
Klassische Gas-Heizpilze und Gas-Heizstrahler fallen unter das Verbot – als Terrassenstrahler kommen für den Wiener Schanigarten daher nur elektrische Infrarotstrahler infrage.
Strombetrieben, abgasfrei, sofort warm – konform mit der Wiener Schanigarten-Regelung.
EmpfohlenStärkster Strahler – wärmt große Gastgärten sofort, ganz ohne Gas.

Für mittlere Schanigärten – planbar und leise im Betrieb.

Kompakt für kleine Gastgärten und einzelne Tischbereiche.
Quellen: ORF – Winterschanigärten: Debatte über Heizstrahler · VIENNA.AT – Wiener Schanigärten & Heizschwammerl-Verbot · meinbezirk.at – Heizschwammerl österreichweit.
Amtliche Quelle: Stadt Wien (wien.gv.at) – Kriterien „naturnaher Schanigarten" – Heizschwammerl unzulässig