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Verbote & Richtlinien

BImSchV 2026: Welcher Kaminofen ist noch erlaubt?

Die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) regelt, welche Holzöfen in Deutschland betrieben werden dürfen. Hier erfährst du verständlich und ohne Paragraphen-Deutsch, welche Grenzwerte gelten, welche Fristen abgelaufen sind und worauf du beim Kauf achten musst.

✓ Stufe-2-Grenzwerte erklärt
✓ Fristen & Austauschpflicht
✓ Ausnahmen im Überblick
Kurz & knapp: Neue Öfen müssen die BImSchV Stufe 2 erfüllen (Feinstaub max. 0,04 g/m³, CO max. 1,25 g/m³). Alle Pelios-Öfen tun das. Alte Geräte mit Typschild 1995 bis 21.03.2010 mussten bis Ende 2024 nachgerüstet oder ersetzt werden. Im Zweifel entscheidet der Bezirksschornsteinfeger.

Was ist die BImSchV überhaupt?

Die 1. BImSchV („Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen") legt Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid (CO) fest. Ziel ist, die Luftbelastung durch Holzfeuerung zu senken. Sie betrifft Kaminöfen, Holzöfen, Pelletöfen, Kachelöfen und offene Kamine.

Die Grenzwerte der Stufe 2

Seit 2015 müssen alle neu in Betrieb genommenen Öfen die strengeren Werte der Stufe 2 einhalten:

SchadstoffStufe 2 Grenzwert
Feinstaub (Staub)0,04 g/m³
Kohlenmonoxid (CO)1,25 g/m³
Alle Pelios-Holzöfen (MG100, MG450, MG500) und Pelletöfen erfüllen die Stufe 2. Sie dürfen zeitlich unbegrenzt betrieben werden – ohne Filter-Nachrüstung und ohne Austauschpflicht.

Austauschpflicht & Übergangsfristen für Altgeräte

Für ältere Öfen galten – gestaffelt nach dem Datum auf dem Typschild – Übergangsfristen. Wurden die Grenzwerte nicht eingehalten, musste der Ofen nachgerüstet (z. B. Feinstaubfilter), stillgelegt oder ersetzt werden:

Typschild / BaujahrFrist abgelaufen
bis 31.12.1974 (oder ohne Datum)31.12.2014
01.01.1975 – 31.12.198431.12.2017
01.01.1985 – 31.12.199431.12.2020
01.01.1995 – 21.03.201031.12.2024

Damit ist die letzte große Austauschstufe Ende 2024 ausgelaufen. Wer einen alten Ofen aus dieser Zeit noch betreibt, sollte dringend mit dem Schornsteinfeger klären, ob er die Grenzwerte einhält.

Achtung: Wer einen nicht konformen Altofen ohne gültige Messung oder Nachrüstung weiterbetreibt, riskiert ein Bußgeld und im Schadensfall Probleme mit der Versicherung. Die einfachste Lösung ist oft der Umstieg auf einen modernen, BImSchV-Stufe-2-Holzofen.

Typenschild & Nachweis: So prüfst du deinen Ofen

Kaminöfen zählen rechtlich zu den Einzelraumfeuerungsanlagen. Ob ein solches Gerät die geforderten Werte einhält, entscheidet sich am Typenschild: Es nennt Hersteller, Modell und das Datum der Zulassung bzw. Prüfung. Anhand dieses Datums ordnet der Schornsteinfeger den Ofen der passenden Übergangsfrist zu. Als Nachweis der Einhaltung dient in der Regel die Herstellerbescheinigung oder das Datenblatt zum jeweiligen Modell – fehlen diese Unterlagen, erbringt eine Messung vor Ort durch den Bezirksschornsteinfeger den Nachweis. Wichtig ist zudem der richtige Brennstoff: Für zulässige Brennstoffe stellt die BImSchV klare Regeln auf – erlaubt sind nur ausreichend trockenes, naturbelassenes Scheitholz und Holzbriketts.

Kein generelles Kaminofen-Verbot ab 2025 – was wirklich gilt

Immer wieder ist von einem vermeintlichen Kaminofen-Verbot ab 2025 die Rede. Diese verbreitete Sorge trifft so nicht zu: Ein pauschales Verbot für alle Holzöfen gibt es nicht – weder 2025 noch 2026. Die 1. BImSchV wurde in zwei Schritten eingeführt; zwischen dem 22.03.2010 und 2014 in Betrieb genommene Geräte fielen zunächst unter die Anforderungen der ersten Stufe (Stufe 1), mussten die strengeren Stufe-2-Grenzwerte aber bis zum 31.12.2024 einhalten. Von einer Stilllegung betroffen sind ausschließlich solche Altgeräte, die die Grenzwerte nicht erreichen und bis zum Fristende weder nachgerüstet (etwa mit einem Feinstaubfilter) noch ausgetauscht wurden. Neu gekaufte Kaminöfen erfüllen die Stufe 2 bereits ab Werk und dürfen unbefristet betrieben werden – von einer Austauschpflicht ist damit niemand betroffen, der ein aktuelles, geprüftes Gerät besitzt.

Welche Öfen sind ausgenommen?

Nicht jeder alte Ofen muss raus. Zu den Ausnahmen zählen unter anderem:

Ob eine Ausnahme greift, entscheidet im Einzelfall der zuständige Bezirksschornsteinfeger.

Worauf beim Neukauf achten?

Und in Österreich?

In Österreich gelten eigene Regelungen (Feuerungsanlagen-Verordnung der Länder, Überprüfung durch den Rauchfangkehrer). Details findest du im Ratgeber Holzofen Österreich.

Hinweis & Quellen: Dieser Ratgeber fasst die 1. BImSchV allgemein verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Verordnungstext; verbindlich ist die Auskunft deines Bezirksschornsteinfegers. Stand: 29.05.2026.
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